FAQ 10
Die Mehrzahl der ehemaligen Teilnehmer bewerten die Erfahrungen eines Auslandsschuljahres als so wertvoll für den weiteren Lebensweg, dass ein vermeintlich »verlorenes« Schuljahr damit mehr als aufgewogen wird. Dieses »Einschieben« eines Schuljahres ist in der Regel kein Problem. Allerdings ist es dennoch der Wunsch vieler Schüler nach dem Aufenthalt im Ausland in Deutschland in die nächste Jahrgangsstufe vorzurücken und damit auf dem Weg zum Schulabschluss keine Zeit zu verlieren. Besonders im Hinblick auf die Umstellung auf das achtjährige Gymnasium (G8), möchten wir einen Überblick über die Möglichkeiten der Anrechnung in Deutschland für G8 und G9 darstellen.
Bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Semester ist es in der Regel problemlos möglich, nach der Rückkehr nach Deutschland wieder in die alte Jahrgangsstufe aufgenommen zu werden. Die Schulbehörden erwarten jedoch ein selbständiges Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes. Allerdings empfehlen wir auch den Teilnehmern am Drei-Monats- bzw. Semesterprogramm sich vor der Anmeldung über die Bestimmungen der deutschen Schule zu informieren.
G9 – Abitur nach 13 Schuljahren
Entscheidet man sich dafür ein Schuljahr im Ausland nach der 9. oder 10. Klasse zu absolvieren, kann dieses grundsätzlich als Ersatz für den Besuch der 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe anerkannt werden. Somit würde der Schüler nach seiner Rückkehr dann umgehend in die Klasse 11 bzw. 12 eingestuft werden. Die Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule verschieden. Da die rechtlichen Vorgaben recht unpräzise sind, liegt es letztlich im Ermessen des Schulleiters, ob ein Überspringen der 10. bzw. der 11. Klasse möglich ist oder nicht. Dabei spielt offensichtlich eine große Rolle, wie die Schule bzw. der Direktor zum Schuljahr im Ausland eingestellt ist. Wenn einem die Anerkennung des Schuljahres wichtig ist, sollte man sich schon vor Programmbeginn erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen die 10. bzw. die 11. Klasse zu überspringen ist. Der Antrag auf Anerkennung muss in der Regel vor der Abreise gestellt werden.
G8 – Abitur nach 12 Schuljahren
Geht man nach Abschluss der 9. Klasse für ein Schuljahr ins Ausland, kann grundsätzlich die Anerkennung des Auslandsschuljahres als Ersatz für die 10. Klasse erfolgen. Die Anerkennung der Klasse 11 ist bisher noch nicht möglich, so dass man in jedem Fall diese Jahrgangsstufe in Deutschland besuchen muss, wenn man nach Abschluss der Klasse 10 ins Ausland geht. Ebenso wie für die Anerkennung in G9 sollte in jedem Fall die Möglichkeit der Anerkennung individuell mit der Schule abgesprochen werden.